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Kontakt: So erreichen Sie uns

Wir kümmern uns um alle Ihre Anliegen rund um das Thema Vermessung: persönlich, individuell und schnell. Kommen Sie gerne auf uns zu und nehmen Sie Kontakt auf.

Vermessungsbüro Kühne

Dipl.-Ing. Christoph Kühne/ÖbVI
Schloßgutsiedlung 2
16244 Schorfheide OT Finowfurt

Info-Telefon: 03335 - 32 57 80
GIS-Hotline: 03335 - 45 12 21
Telefax: 03335 - 45 12 20
E-Mail: kontakt[at]vermessung-kuehne.de
Website: www.vermessung-kuehne.de

Geschäftszeiten

Montag - Donnerstag: 7.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 7.00 bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung

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Gesetzliche Grundlagen

Hoheitliche Aufgaben dürfen laut  "Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG)" nur vom Landesbetrieb LGB, den Katasterbehörden, den Öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen (ÖbVi), den Ämtern, Verbandsgemeinden und amtsfreien Gemeinden sowie der Flurneuordnungsverwaltung durchgeführt werden. Die Regelung der Befugnisse ist in diesem Gesetz ebenfalls genau geregelt.

[ zum Gesetzestext ]

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