Grenzanzeige, Grenzbescheinigung

Grenzanzeige

Wenn Sie zum Beispiel einen Zaun entlang Ihrer Grundstücksgrenzen setzen möchten, nicht wissen, wo genau die Grenzen Ihres Grundstücks verlaufen und einen Rechtsstreit mit dem Nachbar vorbeugen möchten, dann können wir Ihnen die Lage der Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit anzeigen. Dazu fordern wir bei der Katasterbehörde die entsprechenden Unterlagen an, führen vor Ort eine Vermessung zu Untersuchung der bestehenden Grenzen durch und markieren die Grenzzeichen und Grenzpunkte in der Örtlichkeit. Die Ergebnisse werden Ihnen zusätzlich zur örtlichen Anzeige der Grenzzeichen auch in Form einer Skizze zur Verfügung gestellt. Die Grenzanzeige hat keine rechtliche Wirkungen gegenüber Ihren Grundstücksnachbarn.

Grenzbescheinigung

Die Grenzbescheinigung ist eine hoheitliche Vermessungsleistung. Bei einer Grenzbescheinigung werden die bestehenden Grenzverläufe in der Örtlichkeit untersucht und markiert. Der Grenzverlauf wird dem Antragsteller örtlich angezeigt und erläutert. Hierzu fertigt der ÖbVI eine öffentliche Urkunde in der die Lage der Grenze und ausgewählter grenznaher Topographie (z.B. Zäune, Mauern, Gebäude) im Bezug zur Grenze bescheinigt wird.

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Diese Leistung gehört zu: Hoheitliche Leistungen, Leistungen für Leitungsbetreiber, Ver- und Entsorger

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Christoph Kühne

ÖbVI/Dipl.-Ing. Verm.

E-Mail

kontakt[at]vermessung-kuehne.de

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