Abmarkung, Prüfung von Flurstücksgrenzen
Die Abmarkung ist eine hoheitliche Vermessung, welche nur von Katasterbehörden oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt werden darf. Bei der Abmarkung werden bestehende festgestellte Flurstücksgrenzen überprüft und auf Antrag örtlich mit Grenzzeichen gekennzeichnet bzw. diese überprüft und bestätigt.
Die Ergebnisse der Abmarkung werden den Beteiligten in einem Grenztermin erläutert. Über den Grenztermin wird eine öffentliche Urkunde gefertigt und die Ergebnisse der Vermessung werden von der Katasterbehörde in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen.
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