Amtlicher Lageplan gemäß §7 (3) BbgBauVorlV

Der Amtliche Lageplan ist im Land Brandenburg ein wichtiger Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Er erleichtert der Bauaufsichtsbehörde die Gesamtbeurteilung des Bauvorhabens und dient dem Objektplaner bzw. Bauherrn, zur Planung des Bauvorhabens.

Der Amtliche Lageplan wird durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) auf der Grundlage eigener örtlicher Messungen und den Unterlagen des Liegenschaftskatasters erstellt.

Es wird die örtlich sichtbare Situation auf dem Baugrundstück lage- und höhenmäßig aufgemessen. Außerdem erfolgt die Darstellung der Erschließungssituation des Grundstückes und der für das Bauvorhaben relevanten Nachbarbebauung.

Vorgeschriebene Inhalte

Die zwingend im Amtlichen Lageplan darzustellenden Inhalte sind nach der Brandenburgischen Bauvorlageverordnung :

  1. die Lage des Grundstücks zur Nordrichtung,
  2. die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke mit den jeweiligen Eigentümerangaben,
  3. die katastermäßigen Flächengrößen und Flurstücksnummern und die Flurstücksgrenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke,
  4. die Höhenlage der Grenzpunkte des Baugrundstücks oder bei größeren Grundstücken die Höhenlage des engeren Baufeldes,
  5. angrenzende öffentliche Verkehrsflächen mit Angabe der Breite, der Straßengruppe und der Höhenlage,
  6. Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer Satzung für das Baugrundstück über Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen,
  7. Flächen auf dem Grundstück, die von Grunddienstbarkeiten oder Baulasten betroffen sind
  8. durch Rechtsverordnung oder Satzung geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wald auf dem Baugrundstück,
  9. vorhandene bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und deren Abstandsflächen sowie die für die Beurteilung des Vorhabens bedeutsamen vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken und deren Abstandsflächen.

Diese Tatbestände werden vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) mit öffentlichem Glauben beurkundet.

Zusätzliche Inhalte

Zusätzlich können in Abstimmung mit dem Architekten weitere Angaben nachrichtlich dargestellt werden:

  1. die geplanten baulichen Anlagen unter Angabe der Außenmaße, der Dachform, der Höhenlage des Erdgeschoßfußbodens zur Straße, der Grenzabstände und Abstandsflächen sowie der Lage und Breite der Zu- und Abfahrten,
  2. Leitungen die der öffentlichen Ver- und entsorgung  mit Wasser, Abwasser, Gas , Elektrizität, Wärme usw. dienen
  3. Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des §8 sowie geschützte Biotope nach §18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes auf dem Grundstück und den Nachbargrundstücken,
  4. und sonstige für das Bauvorhaben wichtige Tatbestände.

Diese Angaben ersetzen ganz oder teilweise den Objektbezogenen Lageplan der durch den Objektplaner im Rahmen des Bauantrages anzufertigen ist.

Für die Erstellung des Amtlichen Lageplans berechnet der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung für das Land Brandenburg.

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Christoph Kühne

ÖbVI/Dipl.-Ing. Verm.

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