Anträge auf Flurstücksvereinigung/-verschmelzung

Flurstücksvereinigung

Gern bereiten wir Ihnen den Antrag auf die Vereinigung von Flurstücken im Grundbuch vor und beglaubigen Ihre Unterschrift unter dem Antrag. Anschließend übersenden wir dem zuständigen Grundbuchamt Ihren Antrag mit der Bitte um Erledigung.

Flurstücksverschmelzung

Nach der Vereinigung von Flurstücken können diese im Liegenschaftskataster verschmolzen werden. So kann aus zwei oder mehreren Flurstücken durch Wegfall der inneren Grenzen ein neues Flurstück entstehen. Den hierzu notwendigen Antrag bei der zuständigen Katasterbehörde stellen wir gern in Ihrem Auftrag.

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Christoph Kühne

ÖbVI/Dipl.-Ing. Verm.

E-Mail

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