Anträge auf Flurstücksvereinigung/-verschmelzung
Flurstücksvereinigung
Gern bereiten wir Ihnen den Antrag auf die Vereinigung von Flurstücken im Grundbuch vor und beglaubigen Ihre Unterschrift unter dem Antrag. Anschließend übersenden wir dem zuständigen Grundbuchamt Ihren Antrag mit der Bitte um Erledigung.
Flurstücksverschmelzung
Nach der Vereinigung von Flurstücken können diese im Liegenschaftskataster verschmolzen werden. So kann aus zwei oder mehreren Flurstücken durch Wegfall der inneren Grenzen ein neues Flurstück entstehen. Den hierzu notwendigen Antrag bei der zuständigen Katasterbehörde stellen wir gern in Ihrem Auftrag.
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Diese Leistung gehört zu: Hoheitliche Leistungen
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