Flurstücksteilung, Sonderung

Was ist eine Flurstücksteilung?

Wenn ein Teil eines Flurstücks an einen neuen Eigentümer verkauft oder anderweitig übertragen werden soll, dann ist eine Zerlegung (Teilungsvermessung)  unverzichtbar. Denn diese Teilungsvermessung ist die Voraussetzung für die Umschreibung (Übertragung) des Eigentums auf einen neuen Eigentümer im Grundbuch. Durch die Zerlegungsvermessung werden aus einem Flurstück zwei oder mehr neue Flurstücke gebildet, nach Wunsch des Eigentümers/Erwerbers. Nur ein Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVi) oder die Katasterbehörde darf eine Zerlegungsvermessung durchführen. Die für dei Vermessung fälligen Gebühren  richten sich nach der Vermessungsgebühren-Ordnung für das Land Brandenburg.

Ablauf der Flurstücksteilung

Bei einer Zerlegungsvermessung wird der bestehende Grenzverlauf in der Örtlichkeit aufgesucht und überprüft. Nach den Angaben des Antragstellers werden die neuen Grundstücksgrenzen in die Örtlichkeit übertragen und anschließend abgemarkt (durch Grenzzeichen gekennzeichnet). Daran schließt sich dann ein Grenztermin an, zu dem alle Beteiligten schriftlich geladen werden. Dort werden alle Beteiligten über die Vermessungsergebnisse informiert und die Grenzen örtlich angezeigt. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) fertigt eine öffentliche Urkunde über den Grenztermin an.

Abschließend werden die Ergebnisse der Grenzvermessung bei der dafür zuständigen Katasterbehörde eingereicht, dort überprüft und dann in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen.

Was ist eine Sonderung?

Eine besondere Form der Grundstücksteilung ist die Sonderung, die ohne örtliche Vermessung stattfindet. Das heißt, das ist eine "Vermessung am grünen Tisch", da keine Grenzzeichen aufgesucht oder überprüft werden. Sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z.B. wenn die bestehenden Grenzen schon in mit einer hohen Genauigkeit im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind.

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Christoph Kühne

ÖbVI/Dipl.-Ing. Verm.

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