Grundstücksvermessung, Teilungsvermessung, inklusive Beratung

Die Zerlegung (Teilungsvermessung) ist immer dann unverzichtbar, wenn ein Teil des Flurstücks an einen neuen Eigentümer verkauft oder anderweitig übertragen werden soll. Sie ist Voraussetzung für die Umschreibung (Übertragung) des Eigentums im Grundbuch auf einen neuen Eigentümer. Durch die Zerlegungsvermessung werden aus einem Flurstück zwei oder mehr neue Flurstücke nach Wunsch des Eigentümers/Erwerbers gebildet. Eine Zerlegungsvermessung darf nur durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder die Katasterbehörde durchgeführt werden. Die Gebühren für die Vermessung richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung für das Land Brandenburg.

Bei einer Zerlegungsvermessung wird der bestehende Grenzverlauf in der Örtlichkeit aufgesucht und überprüft. Die neuen Grundstücksgrenzen werden, nach den Angaben des Antragstellers, in die Örtlichkeit übertragen und durch Grenzzeichen gekennzeichnet (abgemarkt). Anschließend findet ein Grenztermin statt zu dem alle Beteiligten schriftlich geladen werden. Im Grenztermin werden die Beteiligten über die Ergebnisse der Vermessung informiert und die Grenzen örtlich angezeigt. Der ÖbVI fertig über den Grenztermin eine öffentliche Urkunde.

Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden bei der zuständigen Katasterbehörde eingereicht, überprüft und in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen.

Die Sonderung ist eine besondere Form der Grundstücksteilung ohne örtliche Vermessung. Das heißt, es werden keine Grenzzeichen aufgesucht oder überprüft, was so viel bedeutet wie „Vermessung“ am grünen Tisch. Eine Sonderung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So müssen unter anderem die bestehenden Grenzen schon in einer hohen Qualität (Genauigkeit) im Liegenschaftskataster nachgewiesen sein.

Grenzanzeige

Wenn Sie zum Beispiel einen Zaun entlang Ihrer Grundstücksgrenzen setzen möchten, nicht wissen, wo genau die Grenzen Ihres Grundstücks verlaufen und einen Rechtsstreit mit dem Nachbar vorbeugen möchten, dann können wir Ihnen die Lage der Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit anzeigen. Dazu fordern wir bei der Katasterbehörde die entsprechenden Unterlagen an,  führen vor Ort eine Vermessung zu Untersuchung der bestehenden Grenzen durch und markieren die Grenzzeichen und Grenzpunkte in der Örtlichkeit. Die Ergebnisse werden Ihnen zusätzlich zur örtlichen Anzeige der Grenzzeichen auch in Form einer Skizze zur Verfügung gestellt.

Grenzbescheinigung

Die Grenzbescheinigung ist eine hoheitliche Vermessungsleistung. Bei einer Grenzbescheinigung werden die bestehenden Grenzverläufe in der Örtlichkeit untersucht und markiert. Der Grenzverlauf wird dem Antragsteller örtlich angezeigt und erläutert. Hierzu fertigt der ÖbVI eine öffentliche Urkunde in der die Lage der Grenze und ausgewählter grenznaher Topographie (z.B. Zäune, Mauern, Gebäude) im Bezug zur Grenze bescheinigt wird.

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Christoph Kühne

ÖbVI/Dipl.-Ing. Verm.

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