Vereinfachte Umlegungsverfahren nach § 80 ff BauGBF
Für die Durchführung von vereinfachten Umlegungen nach dem Baugesetzbuch führen wir die örtlichen Vermessungen durch und verhandeln auf Wunsch mit den Eigentümern den Verlauf der neuen Grenzen. Außerdem bieten wir die Erstellung der notwendigen Pläne, die Ermittlungen der Verkehrswerte und Ausgleichszahlungen sowie die Berechnungen der Einwurfs- und Zuteilungsflächen an.
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Diese Leistung gehört zu: Bodenordnungsverfahren
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