Neue Vermessungsgebührenordnung in Brandenburg – was sich ab 2026 ändert und warum

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Brandenburg eine neue Vermessungsgebührenordnung (VermGebO). Die Gebühren für Vermessungsleistungen wurden angepasst, im Durchschnitt um rund 9 %.

Warum die Anpassung?
Die Anpassung stellt sicher, dass Vermessungsleistungen auch künftig mit höchster Präzision, modernster Technik und verlässlichen Bearbeitungszeiten erbracht werden können. Notwendig wird dies durch gestiegene Kosten für qualifiziertes Fachpersonal sowie durch Investitionen in moderne Messsysteme, leistungsfähige IT-Infrastruktur (z.B. Server, PC, Plotter, Drucker, Scanner), aktuelle Softwarelösungen, IT-Sicherheit und effiziente Büroabläufe.

Ihr Nutzen:
Dank der neuen Gebührenordnung können wir:

  • weiterhin fachlich korrekte und rechtssichere Vermessungen garantieren,
  • modernste Messtechnik einsetzen,
  • und schnelle, zuverlässige Bearbeitungszeiten sicherstellen.

Die Erhöhung dient also nicht nur der Abdeckung gestiegener Kosten – sie sichert vor allem die Qualität und Genauigkeit Ihrer Vermessung.

Bitte beachten Sie:
Die Gebühr entsteht nach § 10 des Gebührengesetzes des Landes Brandenburg (GebGBbg) mit Abschluss der Vermessung. Das bedeutet, dass für alle Vermessungen, die nach Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung abgeschlossen werden, die neuen Gebührensätze gelten. Als Abschluss einer Vermessung gilt zum Beispiel das Einreichen der Vermessungsschriften bei der Katasterbehörde oder die Ausstellung des amtlichen Lageplans.

Unser Versprechen:
Wir bleiben Ihr verlässlicher Partner für präzise Vermessungen – transparent, effizient und auf höchstem technischen Niveau. Bei Fragen zur neuen Gebührenordnung oder zu Ihrem Projekt beraten wir Sie gerne persönlich.

Ihr Team vom Vermessungsbüro Kühne