Änderung der Vermessungsgebührenordnung
Das Land Brandenburg - Ministerium des Innern und Kommunales hat die Vermessungsgebührenordnung geändert, die für hoheitliche Vermessungsleistungen im Land Brandenburg gilt. Die Änderung tritt am 1.1.2024 in Kraft.
Es ist zu beachten, dass die Gebührenschuld nach § 10 GebGBbg (Gebührengesetz des Landes Brandenburg) mit der Beendigung der Amtshandlung entsteht, so dass die neuen Gebührensätze für alle nach Inkrafttreten beendigten Liegenschaftsvermessungen anzuhalten sind. Als Zeitpunkt der Beendigung gilt hier z. B. das Einreichen der Vermessungsschriften bei der Katasterbehörde oder das Ausfertigen des amtlichen Lageplanes.