Vermessungstermin mit Eigentümern, Nachbarn und Erwerbern
Die Grenzvermessung ist eine hoheitliche Vermessung, welche nur von Katasterbehörden oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt werden darf. Zur Grenzvermessung gehören z.B. die Vermessung von Flurstücken zur Aufteilung des Flurstücks in neue Flurstücke (Flurstücksteilung / Sonderung) und die Grenzbescheinigung.
Bei Grenzvermessungen werden bestehende Flurstücksgrenzen überprüft und auf Antrag örtlich mit Grenzzeichen gekennzeichnet. Die Nutzungsarten der Flurstücke werden aktualisiert und es können neue Flurstücke gebildet werden.
Vermessungstermin, Grenztermin
Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden den Beteiligten in einem Grenztermin erläutert. Über den Grenztermin wird eine öffentliche Urkunde gefertigt und die Ergebnisse der Vermessung werden von der Katasterbehörde in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen.
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Diese Leistung gehört zu: Leistungen für Hausbauer, Notare, Immobilienmakler, Grundstücksmakler
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